Ich nutze ein Firmenfahrzeug und fahre damit 33 km ins Büro. Jedoch nur maximal an zwei Arbeitstagen in der Woche.
Die anderen Arbeitstage, teilweise auch an Wochenenden fahre ich direkt an andere Standorte der Region für die ich verantwortlich bin.
Mein Arbeitgeber gestattet mir kein Home-Office. Die Berechnung der Versteuerung für den Firmenwagen erfolgt mit 1 % des Bruttolistenpreises zzgl. 0,03 % des BLP mal den Kilometern zwischen Wohnung und Büro.
Die Versteuerung des Firmenwagens nach der 1% Regelung wird für mich besonders durch den relativ langen Weg zwischen Wohnung und Büro unattraktiv, obwohl ich diesen ja weniger als 50 % fahre.
Meine Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich gegenüber dem Finanzamt oder gegenüber dem Arbeitgeber die Versteuerung des Firmenfahrzeugs zu reduzieren?
Unsere Antwort:
Die einzige Möglichkeit Ihre Steuerlast zu reduzieren ist die Führung eines Fahrtenbuches.
Mit einem Fahrtenbuch weisen Sie den Anteil an Privatfahrten und Fahrten zur Arbeitstelle nach. Ihr Arbeitgeber könnte Ihnen dann den geldwerten Vorteil entsprechend den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch berechnen.
Falls er das ablehnt, reichen Sie das Fahrtenbuch zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Sie erhalten den zu viel gezahlten geldwerten Vorteil erstattet.
Wenn Ihnen das Führen eines handschriftlichen Fahrtenbuches zu aufwendig ist, verwenden Sie TravelControl.